Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1
Der Unterricht findet einmal pro Woche in unseren Räumen in Bonn-Lessenich, Bahnhofstr. 112 statt. Das Bandtraining findet 14-tägig statt,
§2
Während der Schulferien gemäß Ferienkalender Nordrhein-Westfalen und an gesetzlichen und ortsüblichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, ohne dass
dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat. Die Musikschule verpflichtet sich, 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten.
Fällt der Unterricht vonseiten des Dozenten aus, so wird er von einer Vertretung gehalten oder Ihnen wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werden die Gebühren anteilig erstattet.
Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht am Unterricht teil, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Unterrichtseinheit. Die
Unterrichtsgebühren bleiben hiervon unberührt. Der Vertrag ist nur in Absprache mit der Musikschule auf eine andere Person übertragbar.
Die Musikschule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstag oder den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.
Bei Fünferkarten werden die Unterrichtstermine individuell vereinbart, es besteht kein Anspruch auf eine feste Unterrichtszeit. Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. später, gilt die Unterrichtseinheit als gegeben und wird abgerechnet.
Die Gültigkeit einer Fünferkarte beträgt 1 Jahr. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Geldumtausch.
§3
Der Unterrichtsvertrag kann mit vierwöchiger Frist schriftlich zum 31.1. oder 31.7. jeden Jahres gekündigt werden. Bei Bandtraining beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§4
Die Schule haftet nicht für Kleidung, Wertsachen und andere mitgebrachte Gegenstände.
§5
Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird. Die Gebühr gemäß aktueller Preisliste ist jeweils im Voraus zum 3. eines Monats fällig und wird von der Musikschule Mohr im Zuge des Lastschriftverfahrens vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. Bei einer unbegründeten Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.
§6
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Bonn.
Stand: 01.09.2012