Gebuehren




  • Einzelunterricht
    45 Minuten wöchentlich: 95,00 € pro Monat
    30 Minuten wöchentlich: 65,00 € pro Monat
  • Gruppenunterricht
    45 Minuten wöchentlich: 58,00 € pro Monat
    (2 bis 3 Schüler)
  • 5er-Karte
    5 x 30 Minuten: 115,00 €
    5 x 45 Minuten: 165,00 €
  • Wir bieten eine kostenlose Unterrichtseinheit (30 Minuten) oder alternativ einen kostenpflichtigen Probemonat an. Der Probemonat beinhaltet 4 Unterrichtseinheiten (30 oder 45 Minuten) in Folge zum normalen monatlichen Gebührentarif ohne jede weitere Verpflichtung. Probestunde und Probemonat gelten nicht bei 5er-Karten.



§1

Der Unterricht findet einmal pro Woche in unseren Räumen in Bonn-Lessenich, Bahnhofstr. 112 statt. Das Bandtraining findet 14-tägig statt,


§2

Während der Schulferien gemäß Ferienkalender Nordrhein-Westfalen und an gesetztlichen und ortsüblichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat. Die Musikschule verpflichtet sich, eine Mindestzahl von 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr anzubieten.

Fällt der Unterricht vonseiten des Dozenten aus, so wird er von einer Vertretung gehalten oder Ihnen wird ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, werdn die Gebühren anteilig erstattet. Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht am Unterricht teil, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Unterrichtseinheit. Die Unterrichtsgebühren bleiben hiervon unberührt. Der Vertrag ist nur in Absprache mit der Musikschule auf eine andere Person übertragbar.

Die Musikschule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstag oder den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.


§3

Der Unterrichtsvertrag kann mit vierwöchiger Frist schriftlich zum 31.1. oder 31.7. jeden Jahres gekündigt werden. Bei Bandtraining beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§4

Die Schule haftet nicht für Kleidung, Wertsachen und andere mitgebrachte Gegenstände.


§5

Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird. Die Gebühr gemäß aktueller Preisliste ist jeweils im voraus zum 3. eines Monats fällig und wird von der Musikschule Mohr im Zuge des Lastschriftverfahrens vom Konto des Zahlungspflichtigen eingezogen. Bei einer unbegründeten Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.


§6

Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Bonn.



Stand: 01.09.2011